Gelbfieber - Gelbfieberimpfstelle

Wir sind eine staatlich ermächtigte WHO-Gelbfieberimpfstelle.

Terminvereinbarung Gelbfieberimpfung

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Wissenswertes zu Gelbfieber
Gelbfieber ist eine Infektionskrankheit, die durch das Gelbfieber-Virus, ein Flavivirus verursacht wird. Das Virus wird durch Stechmücken als Vektor übertragen und ist in tropischen und subtropischen Gebieten Südamerikas und Afrikas verbreitet.


Quelle: (Aedes aegypti CDC-Gathany)

Symptome bei Gelbfieber
Gelbfieber hat eine Inkubationszeit von drei bis sechs Tagen. Danach kommt es zu einem plötzlichen Fieberanstieg auf über 40 °C. Die meisten Fälle verlaufen mild, die Infektion äußert sich dann nur in einer kurzen Fieberkrankheit mit Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Rückenschmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Die Infektion kann in leichten Fällen nach drei bis vier Tagen wieder abklingen.
In ungefähr 15 % der Fälle (Ungeipmpfte) manifestiert sich eine zweite Phase der Krankheit mit einer Wiederkehr des Fiebers. Die zweite Phase wird begleitet von einer Gelbsucht infolge der Leber-schädigung, die zu Schmerzen im Unterleib führt. Als Zeichen einer erhöhten Blutungsneigung und Empfindlichkeit der kleinen Hautgefäße, den Kapillaren,  tritt bei Druckbelastung der Haut das Phänomen der „Spanischen Flagge“ auf. Blutungen der Mundschleimhaut, der Augenbindehäute und der Nasenschleimhaut (Nasenbluten) sind dann ganz typisch. Ausgeprägte Blutungen im Magen-Darm-Trakt können zu blutigem Stuhl und blutigem Erbrechen führen. Das Blut wird durch den Kontakt mit der Magensäure schwarz verfärbt, daher kommt der historische Name „Vomito negro“, was so viel wie „Schwarzes Erbrechen“ heißt. Die zweite Phase, auch toxische Phase genannt, endet in ca. 20 % aller Fälle tödlich. Wird die Infektion überlebt, besteht eine lebenslange Immunität und es werden keine bleibenden Organschäden davongetragen.


Prophylaxe
Die individuellen Vorbeugemaßnahmen gegen Gelbfieber umfassen die Impfung sowie das Vermeiden von Mückenstichen in Gebieten, in denen Gelbfieber endemisch vorkommt. Bei Reisen in betroffene Gebiete wird deshalb dringend eine Impfung empfohlen, da insbesondere zugereiste, nicht-einheimische Personen von schweren Verlaufsformen betroffen sind. Der Impfschutz setzt bei 95 % der Geimpften nach 10 Tagen ein und hält lebenslang.
Bei ungefähr 20 % aller Geimpften tritt als Nebenwirkung eine milde, grippeähnliche Symptomatik auf.
Sehr selten kann eine sog. YEL-AVD (yellow fever vaccine-associated viscerotropic disease) auftreten, bei Kindern liegt die Häufigkeit bei 1:1.000.000.
Eine Liste über alle Länder, die eine Gelbfieberimpfung verlangen, wird von der WHO veröffentlicht.

Verbreitungsgebiet des Gelbfiebers nach Daten der CDC



Reiseimpfberatung – Reise-/Tropentauglichkeit

Sie entsenden Mitarbeiter...
... im Rahmen einer Dienstreise in ein tropenmedizinisch relevantes Land oder Sie treten selbst eine private Reise an.

Semperwell bietet Ihnen und dem Unternehmen:

  • Aktuelle reisemedizinische Meldungen und Informationen
  • Informationen zu Reiseländern und Krankheiten
  • Reise-Tropenmedizinische Untersuchungs- und umfassendes Impfangebote für Ihre Mitarbeiter, Bestätigung der Tropentauglichkeit nach
  • Im Notfall vor Ort sind wir behilflich in der Kontaktherstellung und Abwicklung der Reiserückkehr

Bei beruflichen Auslandsaufenthalten ist eine medizinische Untersuchung und Beratung gesetzlich vorgeschrieben (sog. Grundsatz G35)

G35 lautet:
Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen.
Bei Berufen mit besonderen Anforderungen (z. B. Einsatz auf See oder in der Höhe) ist von den Berufsgenossenschaften ebenfalls eine Untersuchung zur körperlichen Eignung vorgeschrieben. Wir führen diese ebenfalls gerne für Sie durch (Höhentauglichkeit, Seetauglichkeit usw.)
Die Beratung schließt insbesondere Hinweise auf eine erforderliche Malaria- und Impfprophylaxe ein. Bei besonderen Bedingungen je nach Einsatzort und Einsatzart (z.B. bei besonders schlechter ärztlicher Versorgung, ständig wechselndem Einsatzort, besonders hoher Infektionsgefahr, besonderer beruflicher Belastung) ist ungeachtet der Dauer des Arbeitsaufenthaltes eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Vor einem erneuten Arbeitsaufenthalt im Ausland ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich, wenn die Rückkehruntersuchung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Eine ärztliche Beratung ist weiterhin erforderlich.

In folgenden Fällen ist nach beruflichen Auslandeinsätzen eine vorzeitige Nachuntersuchung angezeigt:

  • nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken gibt
  • nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
  • wenn in ein Land mit erheblich verschiedener Belastung gewechselt wird
  • auf Wunsch eines Arbeitnehmers, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet

Der BG-Grundsatz 35 ist seit seinem Erscheinen 1980 eine verpflichtende Untersuchung für jedes Unternehmen. Die gezielten Untersuchungen sollen dazu beitragen, die für den Arbeitsaufenthalt im Ausland vorgesehenen Personen zu beraten und festzustellen, ob gesundheitliche Bedenken gegen einen Arbeitsaufenthalt in diesen Gebieten bestehen. Die Nachuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen, die in diesen Gebieten entstehen können, frühzeitig zu erkennen. Eine Nachuntersuchung ist spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Auslandaufenthalts, dessen Dauer ein Jahr überschreitet, vorzunehmen (Rückkehruntersuchung). Hält ein Unternehmen die Rechtsvorschrift der Berufsgenossenschaft, den Grundsatz 35, nicht ein, können massive rechtliche und finanzielle Konsequenzen entstehen.

Bitte beachten Sie:
Die Berufsgenossenschaften können von ihrem Recht Gebrauch machen, den Grundsatz 35 zwangsweise durchzusetzen. Wird ein Mitarbeiter krank, geht dies eindeutig zu Lasten des Unternehmens. Die Beiträge für die BG steigen an, das betroffene Unternehmen kann in Regress genommen werden.

Dres. med. Josef und Wilma Großkopf

  • Ahornstraße 2a
  • 94574 Wallerfing
  • Telefon +49 99 36 - 13 15
  • Fax +49 99 36 - 13 16

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